Auflösevermögen
Das Auflösevermögen ist ein Gütekriterium für ein optisches Instrument. Anschaulicher ist jedoch der reziproke Wert des Auflösevermögens, die Auflösegrenze. Diese bezeichnet den Minimalabstand, den zwei Gegenstandspunkte haben dürfen, damit sie im Bild gerade noch getrennt dargestellt werden können.
Die Auflösegrenze d eines Fernrohres ist abhängig von dessen Objektivöffnung D, dessen Brennweite f und von der Lichtwellenlänge λ (sprich: Lambda) des Lichts und lässt sich nach dieser Gleichung berechnen:

(1): d = λ * 2f / D

Für mein Fernrohr mit den Daten: D = 100 mm, f = 1000 mm und kleinster sichtbarer Wellenlänge λ = 450 nm (blaues Licht) errechnet man: d = 0,009 mm oder 9 µm.
Zeichnet man 110 Striche auf die Länge von 1 mm und beobachtet diese durch das Teleskop, so kann man diese noch unterscheiden.

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